Erzbischof Sigewin von Köln bestätigt die Schenkung von Besitz zu Niederbergheim (Bercheim) und zu Frenkhausen (Frenkeschonhodengin) durch die Äbtissin Gerberch des Klosters St. Walburgis in Meschede (Meskethe) und ihrer Schwester Adelheit, die durch die Hand ihres Vormunds (in cuius erant mundibordio), des Grafen Bernhard, zugunsten der Nonnen erfolgte. Nach dem Tod der beiden Schwestern soll die nächste Blutsverwandte im Stift diese Güter als Obödienz erhalten und entsprechend den Anordnungen der beiden Schwestern den Kanonissen daraus jährlich die Gaben (oblationes) reichen. Von den Unfreien (mancipia) werden nur zwei genannt, nämlich Guntram und Wendelburch mit ihren Söhnen. Dadurch soll aber hervorgehen, daß die Schenkung der übrigen rechtmäßig war. Der jeweils älteste von ihnen hat jährlich der Kirche zwei Pfennige zu entrichten, während die übrigen inzwischen nichts zahlen. Zeugen: Vdo, Richmunt, Ruotuuart, Nithunk, Markolf, Skerfolt, Anshelm. Siegelankündigung des Erzbischofs, Bann- und Pönformel.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner