Erzbischof Sigewin von Köln bestätigt die Schenkung von Besitz zu Niederbergheim (Bercheim) und zu Frenkhausen (Frenkeschonhodengin) durch die Äbtissin Gerberch des Klosters St. Walburgis in Meschede (Meskethe) und ihrer Schwester Adelheit, die durch die Hand ihres Vormunds (in cuius erant mundibordio), des Grafen Bernhard, zugunsten der Nonnen erfolgte. Nach dem Tod der beiden Schwestern soll die nächste Blutsverwandte im Stift diese Güter als Obödienz erhalten und entsprechend den Anordnungen der beiden Schwestern den Kanonissen daraus jährlich die Gaben (oblationes) reichen. Von den Unfreien (mancipia) werden nur zwei genannt, nämlich Guntram und Wendelburch mit ihren Söhnen. Dadurch soll aber hervorgehen, daß die Schenkung der übrigen rechtmäßig war. Der jeweils älteste von ihnen hat jährlich der Kirche zwei Pfennige zu entrichten, während die übrigen inzwischen nichts zahlen. Zeugen: Vdo, Richmunt, Ruotuuart, Nithunk, Markolf, Skerfolt, Anshelm. Siegelankündigung des Erzbischofs, Bann- und Pönformel.
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Erzbischof Sigewin von Köln bestätigt die Schenkung von Besitz zu Niederbergheim (Bercheim) und zu Frenkhausen (Frenkeschonhodengin) durch die Äbtissin Gerberch des Klosters St. Walburgis in Meschede (Meskethe) und ihrer Schwester Adelheit, die durch die Hand ihres Vormunds (in cuius erant mundibordio), des Grafen Bernhard, zugunsten der Nonnen erfolgte. Nach dem Tod der beiden Schwestern soll die nächste Blutsverwandte im Stift diese Güter als Obödienz erhalten und entsprechend den Anordnungen der beiden Schwestern den Kanonissen daraus jährlich die Gaben (oblationes) reichen. Von den Unfreien (mancipia) werden nur zwei genannt, nämlich Guntram und Wendelburch mit ihren Söhnen. Dadurch soll aber hervorgehen, daß die Schenkung der übrigen rechtmäßig war. Der jeweils älteste von ihnen hat jährlich der Kirche zwei Pfennige zu entrichten, während die übrigen inzwischen nichts zahlen. Zeugen: Vdo, Richmunt, Ruotuuart, Nithunk, Markolf, Skerfolt, Anshelm. Siegelankündigung des Erzbischofs, Bann- und Pönformel.
A 114u, 0 - (11)
A 114u Stift Meschede - Urkunden
Stift Meschede - Urkunden >> 1. 833 bis 1200
1079-1089
Vermerke: Ausf., Perg., lat.
Siegel ab.
Nach Oppermann (Urkundenstudien 82) gefälscht auf Grund einer echten Vorlage: Einschub der Stelle über die Zahlung der zwei Pfennige; dagegen Wisplinghoff (Annalen für die Gesch. des Niederrheins 157, 1955, S. 19 f).
Druck: Seibertz UB I Nr. 34; Inventar des Archivs der Stadt Werl, Teil I, Urk. Nr. 3; Reg. der Eb von Köln I Nr. 1187
Siegel ab.
Nach Oppermann (Urkundenstudien 82) gefälscht auf Grund einer echten Vorlage: Einschub der Stelle über die Zahlung der zwei Pfennige; dagegen Wisplinghoff (Annalen für die Gesch. des Niederrheins 157, 1955, S. 19 f).
Druck: Seibertz UB I Nr. 34; Inventar des Archivs der Stadt Werl, Teil I, Urk. Nr. 3; Reg. der Eb von Köln I Nr. 1187
Urkunde
=== bitte nicht bestellen, die Urkunde befindet sich im Stadtarchiv Werl ===
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:12 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.1. Kölnisches Westfalen (A) (Tektonik)
- 1.1.1. Herzogtum Westfalen (Tektonik)
- 1.1.1.2. Stifte und Klöster (Tektonik)
- Stift Meschede (Tektonik)
- Stift Meschede / Urkunden (Bestand)
- 1. 833 bis 1200 (Gliederung)