Amt Langenburg (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, La 75
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Langenburg >> Lokale Verwaltungen: Ämter und Rentämter
1525-1809
Inhalt und Bewertung
Das Amt Langenburg bildete sich als Verwaltungsorganisation im späten Mittelalter heraus. Der Sprengel des Amtes änderte sich im Verlauf der Zeit immer wieder. Der Bestand umfaßt die Überlieferung der unteren, Kammer und Kanzlei nachgeordneten Verwaltungsebene. Er ist schriftlicher Niederschlag der Verwaltungstätigkeit der meist 'Stadtvögte' genannten Amtmänner.
Gliederung: 1. Angelegenheiten der Herrschaft; 2. Allgemeine Amtsverwaltung; 3. Straf- und Rugsachen; 4. Konsistorialangelegenheiten; 5. Kameralangelegenheiten; 6. Militaria; 7. Gemeinde- und Untertanenangelegenheiten; 8. Ganerbschaften Eberbach/Heimhausen und Obersteinach; 9. Beziehungen zu auswärtigen Herrschaften und Ämtern; 10. Varia; 11. Anhang: Alte Repertorien.
1. Zur Verwaltungsgeschichte: Das Amt Langenburg als Verwaltungsbezirk umfaßte im 16. Jh. im wesentlichen die Stadt Langenburg und die Dörfer Atzenrod, Bächlingen, Ober- und Unterregenbach, Brüchlingen, Billingsbach, Raboldshausen, Nesselbach, Binselberg, Hürden und Liebesdorf mit dem Kupferhof sowie den hohenlohischen Anteil an dem Ganerbiat Eberbach-Heimhausen. 1616 wurde Söllbot dem Amt zugeteilt. Bei der Aufhebung des Amts Leofels 1636 kamen Liebesdorf und der hohenlohische Anteil an Obersteinach zum Amt Langenburg. Eine letzte Veränderung brachte die Erbteilung von 1701: dem Amt Langenburg zugewiesen wurden die Orte Lindlein, Naicha, Alkertshausen, Simmetshausen, Wittenweiler und Großbärenweiler (bislang beim Amt Schrozberg), Jungholzhausen (bislang beim Amt Döttingen) und Belsenberg mit dem Siegelhof (bislang beim Amt Ingelfingen). Dagegen trat Hohenlohe-Langenburg den Kupferhof und den hohenlohischen Anteil an Obersteinach an die neu entstandene Linie Hohenlohe-Kirchberg ab. Im Behördenaufbau der Grafschaft bzw. des Fürstentums Hohenlohe-Langenburg bildete das Amt die untere, Kanzlei und Kammer nachgeordnete Verwaltungsinstanz. In dem vorliegenden Bestand hat die kontinuierliche Verwaltungstätigkeit der meist als Stadtvögte bezeichneten Amtmänner von der Mitte 16. Jh. bis zur Umwandlung des Amts in ein standesherrliches Rentamt nach der Mediatisierung 1806 ihren schriftlichen Niederschlag gefunden.
2. Zur Geschichte des Bestands und zur Verzeichnung: Das älteste erhaltene Repertorium über die Amtsregistratur stammt aus der Zeit um 1610. Ihre Ordnung wurde 1634 bei der Eroberung Langenburgs durch die kaiserliche Armee zerstört ("... in anno 1634 besagte Akten dermaßen von den Soldaten und Lotterbuben von Bund zu Bund eröffnet, untereinander geworfen und verhudelt, dass ich vier Weinbutten damit gefüllt"). Um 1650 legte der Stadtvogt Johann Konrad Hohenbuch ein neues Repertorium an, das die zum Zeitpunkt der Anlage noch vorhandenen Akten erfaßte. Dieses Repertorium wurde von den Amtsnachfolgern Hohenbuchs nicht fortgeführt; die von ihm erstellte systematische Gliederung wurde zugunsten einer rein seriellen Ablage mit gelegentlichen Sachaktenansätzen aufgegeben. Spätere Versuche, die Registratur neu zu ordnen, blieben in den Anfängen stecken. Erst ein um 1780 gefertigtes Repertorium erschloß wenigstens einen Teil des Schriftguts, nämlich die im sog. Schrank am Ofen verwahrten Akten. Die Akten der Amtsverwaltung kamen nach 1945 in das Hohenlohe-Zentralarchiv und wurden dort teilweise mit Schriftgut anderer Provenienzen vermischt, teilweise lagen sie ungeordnet unter den zahlreichen Varia des Archivs Langenburg. Im Zuge der Neuformierung der Bestände nach 1971 wurden sie in einem gesonderten Bestand zusammengefaßt und verzeichnet. Bei der Überprüfung auf Vollständigkeit der in den alten Repertorien verzeichneten Teile ergaben sich erhebliche Lücken, vorwiegend bei Akten des 18. Jh. Unter erheblichem Zeitaufwand wurden aus dem nichtorganisierten Schriftgut Betreffakten formiert und mit den vorhandenen Sachakten in eine systematische Gliederung gebracht, die sich an Gliederungen anderer, bereits verzeichneter hohenlohischer Amtsüberlieferungen anlehnt. Innerhalb der einzelnen Gruppen liegen die Akten chronologisch, nur in Gruppen mit reinen Ortsbetreffen wurde eine alphabetische Reihung gewählt. Die insgesamt 739 Aktenfaszikel umfassen 12 lfd.m. Die Verzeichnung wurde 1979 von Archivamtmann W. Beutter durchgeführt. Neuenstein, im Mai 1980 Dr. Taddey
739 Bü (12 lfd.m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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13.11.2025, 14:39 MEZ