Prozess (ungeordnet) in Sachen Hans Georg von Redwitz, Hans Ludwig von Lichtenstein sowie Gebrüder Jobst Sigmund und Hans Wilhelm von Schaumberg als Kläger contra Johann Erkinger Freiherr von Seinsheim als Beklagten, 300 fl. als eine seinsheimische Rate an den für Veit Dietrich von Lichtenstein gegen Erhard von Münster verbürgten und bezahlten 1.000 fl. Kapital und Zinsen, die endlich mit Kosten und Schäden auf 488 fl. 22 1/2 d. sich beliefen, betreffend

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Staatsarchiv Nürnberg