Plate hatte ausstehenden Lohn aus seiner Zeit als Küchenschreiber des Grafen Franz von Waldeck, Pfand- und Amtsherrn des Hauses Beyenburg, Schwagers der Agnes Gogreve, eingeklagt und dafür 2 ihr gehörende Höfe im Raum Osnabrück mit Arrest belegen lassen. Die Appellanten bestreiten jede Zuständigkeit des Osnabrücker Richters für eine Schuldklage gegen Agnes Gogreve und damit die Rechtmäßigkeit von Arrest und Lohnforderung. Am 16. Juni 1613 erließ das RKG Executoriales gegen die Appellanten, die die gegen sie wegen unberechtigten Appellierens verhängte Strafe bisher nicht gezahlt hatten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...