Plate hatte ausstehenden Lohn aus seiner Zeit als Küchenschreiber des Grafen Franz von Waldeck, Pfand- und Amtsherrn des Hauses Beyenburg, Schwagers der Agnes Gogreve, eingeklagt und dafür 2 ihr gehörende Höfe im Raum Osnabrück mit Arrest belegen lassen. Die Appellanten bestreiten jede Zuständigkeit des Osnabrücker Richters für eine Schuldklage gegen Agnes Gogreve und damit die Rechtmäßigkeit von Arrest und Lohnforderung. Am 16. Juni 1613 erließ das RKG Executoriales gegen die Appellanten, die die gegen sie wegen unberechtigten Appellierens verhängte Strafe bisher nicht gezahlt hatten.
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Plate hatte ausstehenden Lohn aus seiner Zeit als Küchenschreiber des Grafen Franz von Waldeck, Pfand- und Amtsherrn des Hauses Beyenburg, Schwagers der Agnes Gogreve, eingeklagt und dafür 2 ihr gehörende Höfe im Raum Osnabrück mit Arrest belegen lassen. Die Appellanten bestreiten jede Zuständigkeit des Osnabrücker Richters für eine Schuldklage gegen Agnes Gogreve und damit die Rechtmäßigkeit von Arrest und Lohnforderung. Am 16. Juni 1613 erließ das RKG Executoriales gegen die Appellanten, die die gegen sie wegen unberechtigten Appellierens verhängte Strafe bisher nicht gezahlt hatten.
AA 0627, 504 - B 1233/4299
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
(1594-1614)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann von Binsfeld, ältester Sohn und Herr zu Binsfeld und Wijlre, und seine Tante Katharina von Binsfeld, verwitwete von der Horst zu Müdlinghoven, als Erben der Agnes Gogreve, (Bekl.: Agnes Gogreve, verwitwete Fürstenberg, als Erbin ihrer Schwester Maria, dann ihre Erben sowie Albrecht Lüninck (Lüning)) Beklagter: Barthold Plate (Platen), (gewesener ?) Bürger zu Münster, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Goddelmann 1605 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Werner Bunz 1605 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Offizial, des bischöflich-osnabrückschen Hofes ordentlicher Richter, mit Rat eines unparteiischen Rechtsgelehrten 1594- 1601 - 2. Kölner Offizial (officialis curiae archiepiscopalis coloniensis judex metropoliticus) 1602-1604 - 3. RKG ?-? (1594-1614) Beweismittel: Durch den Gografen zu Ostercappeln ((Kr. Wittlage) vollzogene Immission Plates in die genannten Güter, 1605 (16f.) Acta priora (18-99). Bd. 2: Acta priora (1-405). Das alte Herkommen der Hafer-Verehrung der Untertanen für den Kornschreiber (nach Ablieferung der Pacht im Sack verbliebener Rest) brachte dem Kläger jährl. an die 12 Mltr. Hafer im Wert von je 2 Tlr. ein. Diesen Brauch schaffte die verwitwete Gräfin von Waldeck ab und versprach Plate, ihm die Verehrung aus ihrem eigenen Beutel zu zahlen, was in den 6 Jahren, da er die Verehrung nicht genossen, 144 Tlr. ausmachte (7f). Prozeßausgaben Plates: 236 Tlr. (300-308). Zeugenvernehmung, durchgeführt von dem Amtmann zu Solingen, Burg und Beyenburg, 1600 (323-405). RKG-Executoriales gegen Johann und Katharina von Binsfeld: müssen dem RKG-Urteil vom 30. März 1612 gehorchen und die Strafe von 1 Mark lötigen Goldes wegen freventlichen Appellierens dem Fiskalprok. zahlen, mit Ladung vor das RKG, 16. Juni 1613, Ausf. (485). Beschreibung: 2 Bde., 11 cm; Bd. 1: 2 cm, 99 Bl., lose; kein Protokoll, Q 1, 2, 4 - 9, 11, 13a, prod. zwischen 19. April und 10. Okt. 1605; Bd. 2: 9 cm, 486 Bl., lose; Q 13b - 22, 2 Beilagen, prod. 12. Dez. 1605 - 7. Jan. 1614; Q 13b am Schluß wahrscheinlich unvollständig.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:35 MESZ
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