Graf Simon von Zweibrücken und Eberstein verträgt sich mit dem Kloster Herrenalb, daß dasselbe von allen seinen Gütern in der Gemarkung Würmersheim dem Herrn des Dorfes auf Ostern 5 Schilling, am Herbste ebenso viel und an Maria Geburt 1 Malter Roggen, 1 Malter Haber entrichten, dagegen von allen anderen Leistungen befreit sein solle.