Kaiser Friedrich III. ernennt seinen Kaplan Mathie Scheyt (1) aufgrund seiner besondern Verdienste zum sacri lateranens(is) pallacii bzw. Hofpfalzgraf [imperialis consistorii comes] . Dieser erhält das Recht, kraft kaiserlicher Autorität Notare zu ernennen und ihnen ihr Amt zu übertragen und uneheliche Kinder [bastardos, spurios, manseres, nothos incestuosos] zu Lebzeiten oder auch nach dem Tod der Eltern zu legitimieren, es sei denn, es handelt sich um die Kinder von Fürsten, Grafen oder Freiherrn oder aber die rechtmäßig geborenen Kinder erheben Einspruch gegen die Legitimierung. Empfänger: Scheit, Matthias. Siegler: S: Kaiser Friedrich III.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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