Paul Stotz von "Widennstätten ob Geißlingen" [Weidenstetten, Kr. Ulm] und seine eheliche Hausfrau Margretha Tiller von "Liennzingen", Maulbronner Amts [Lienzingen, Kr. Vaihingen/E.], gefangengesetzt zu Cannstatt ("Cantstatt"), weil sie Jerg Negelin zu Uhlbach ("Uelbach") Geld entwendet hatten (worauf sie später verzichteten), verpflichten sich, Atzung und ihre Gefängniskosten zu bezahlen und das Fürstentum zu verlassen und schwören Urfehde. In Anbetracht ihres Alters und Krankheit wird von einer gerichtlichen Verhandlung abgesehen