Bekannt sei, daß ein Edelmann Franko und seine Frau Werinhild ihren Besitz in den Marken Laupendahl und Lintorf mit 20 Hörigen dem Kloster Werden als Prekarie übergeben haben mit Ausnahme von einem Mansus, den sie zu ihrer eigenen Nutzung zurückbehalten haben. Abt Gero hat ihnen nicht nur diesen Besitz verdoppelt entsprechend dem Prekarierecht zurückgegeben, sondern die Schenker auch in die Brüderschaft aufgenommen und ihnen alles, was er in der Laupendahler Mark hatte, überlassen mit Ausnahme einer Hofstatt, von 30 Joch Land und dem Lehen Rumolds. Von dem Amt in Brabeck hat er neun Mansen überwiesen und weitere fünf Landstücke, eins in Lintorf, eins in Speidorf, eins in Kettwig, eins in Wanheim (Uuaganheim) und eins in Angerhausen. Aus ihrem Anteil sollen sie jährlich zwei Pfund Pfennige friesischen Geldes erhalten und sieben Gefäße (eminas) Wein. Werinhild erhält, wenn sie ihren Mann überlebt, bis zum Ende ihres Lebens von allem die Hälfte. Wenn einer der Nachfolger des Abts die Leistungen mindert, können die Vertragspartner ihren Teil zurücknehmen. Als Zeugen waren anwesend der Vogt Hermann, Milo, Adalbero, Wolfher, Meinhart, Hezzil, Guntberhtus, Thuring, Erinfrid, Hezzil, Sigefrid, Dudo, Gero, Dudo, Adalbero. - Geschehen mit Willen und Zustimmung des Abts Gero im Jahre 1052.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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