Erlass des Herzogs Carl Alexander von Württemberg (Inscriptio: Unserem Vogt zu Pfullingen Georg Heinrich Pfeiffer)
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3977
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 11 Zünfte Seckler
1735 September 7
Regest: Das Seckler-Handwerk der Reichsstadt Reuttlingen hat sich beschwert, dass sie von ihren Handwerksgenossen im Herzogtum absonderlich auf den Jahrmärkten darin Tort (= Unbill) litten, dass sie ihre Waren erst nach 12 Uhr auszulegen die Freiheit hätten, und deshalb um Remedur (= Abhilfe) gebeten.
Nachdem aber das hier in Copie anliegende und von den Marktmeistern in Stuttgardt leiblich beschworene Attestat ausweist, dass den Supplicanten hierunter vi observantiae (= kraft Herkommens) nicht Unrecht geschehe, so ergeht der Befehl, der Vogt solle solche Beschaffenheit der Sache dem Magistrat zu Reuttlingen zu erkennen geben und ihnen dabei bedeuten, dass sie ihre allenfalls dawider habende Exceptiones (= Einwendungen) einschicken und darauf das Weitere erwarten möchten.
Fürstl. Regierungsrat.
Die Unterzeichneten Marktmeister in Stuttgardt bezeugen hiemit bei ihren Pflichten, dass, so viel ihnen zum Teil selbst bewusst, wie auch zum Teil von ihren Vorfahren (= Vorgängern) vernommen, von unerdenklichen Jahren her bei Jahr- und Wochenmärkten ex. gr. (= exempli gratia, z. B.) die hiesigen Meister Seckler-Handwerks niemals gehalten gewesen, mit den Esslingischen und Reuttlingischen um die Stände zu losen, noch weniger diese vor 12 Uhr ihre Waren auslegen und feil haben durften, vielmehr in allweg wie die übrigen Ausländer geachtet und gehalten worden sind.
Nachdem aber das hier in Copie anliegende und von den Marktmeistern in Stuttgardt leiblich beschworene Attestat ausweist, dass den Supplicanten hierunter vi observantiae (= kraft Herkommens) nicht Unrecht geschehe, so ergeht der Befehl, der Vogt solle solche Beschaffenheit der Sache dem Magistrat zu Reuttlingen zu erkennen geben und ihnen dabei bedeuten, dass sie ihre allenfalls dawider habende Exceptiones (= Einwendungen) einschicken und darauf das Weitere erwarten möchten.
Fürstl. Regierungsrat.
Die Unterzeichneten Marktmeister in Stuttgardt bezeugen hiemit bei ihren Pflichten, dass, so viel ihnen zum Teil selbst bewusst, wie auch zum Teil von ihren Vorfahren (= Vorgängern) vernommen, von unerdenklichen Jahren her bei Jahr- und Wochenmärkten ex. gr. (= exempli gratia, z. B.) die hiesigen Meister Seckler-Handwerks niemals gehalten gewesen, mit den Esslingischen und Reuttlingischen um die Stände zu losen, noch weniger diese vor 12 Uhr ihre Waren auslegen und feil haben durften, vielmehr in allweg wie die übrigen Ausländer geachtet und gehalten worden sind.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Ausstellungsort: Stuttgardt
Zeugen / Siegler / Unterschriften: mit eigenen Unterschriften und Petschaft-Abdrücken Stuttgardt, den 23. Dezember 1728, Johann Christoph Stitz. Johann Paul Jenisch
Genetisches Stadium: Kopie
Zeugen / Siegler / Unterschriften: mit eigenen Unterschriften und Petschaft-Abdrücken Stuttgardt, den 23. Dezember 1728, Johann Christoph Stitz. Johann Paul Jenisch
Genetisches Stadium: Kopie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ