Huldigungseinnahme von den thüringischen Ämtern Weißenfels, Freyburg, Eckartsberga, Sangerhausen, Wendelstein, Sittichenbach, Tautenburg und Pforta, auch den Städten Weißenfels, Freyburg, Laucha, Mücheln, Eckartsberga und Sangerhausen, desgleichen von der schriftsässigen Gemeinde zu Niedertrebra [s. Eckartsberga] und von den Untertanen jeglichen Amtes und Ortes bei der Erbhuldigung am 22. September 1769 zu Weißenfels, so mit und nicht gegenwärtig gewesen (eingekommen bei der zur Huldigungseinnahme gnädigst verordneten Kommission)

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view
Loading...