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König Otto [I.] bestätigt dem Abt, dem Scholaster und den Mönchen
des am Ufer der Fulda im Gau Grabfeld gelegenen Klosters Fulda auf Bitte
des Abt...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 901-1050
940 Dezember 1 und 1292 November 12
Kopie (Mitte 13. Jahrhundert), Pergament, unbesiegelt; auf der Rückseite Konzept einer Urkunde von 1292 November 12
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Data Kalendas Decembris anno Dominice incarnationis DCCCCXL etcetera
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: König Otto [I.] bestätigt dem Abt, dem Scholaster und den Mönchen des am Ufer der Fulda im Gau Grabfeld gelegenen Klosters Fulda auf Bitte des Abtes Hadamar die von König Ludwig [dem Deutschen] geschenkten, auf dem Klostergut angesiedelten königlichen Kolonen mit deren bisher an den Fiskus geleisteten Abgaben und die Gerichtsbarkeit über dieselben, mit dem Befehl, sie nicht in weitere Hand zu leihen. Er verbietet jedermann auf den im römischen Kaiserreich gelegenen Besitzungen dieses Klosters Städte und Befestigungen anzulegen, Zoll, Münze oder Wildbann zu errichten, auch dessen Ministerialen, Vasallen und sonstige Untertanen vor Gericht und zum Zweikampf außerhalb des Klostergebiets zu fordern, da dieselben ihren Gerichtsstand vor dem Abt und in zweiter Instanz vor dem Kaiser, dem König oder seinem Abgesandten haben. Das Kloster soll für den König, dessen Ehefrau und Kinder beten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite). Konzept von 1292 November 12: H[einrich von Weilnau], Abt von Fulda, Dekan M[arquard], Propst Wig[and] und der Konvent von Fulda bekunden, dass ihr Mitbruder und Kellerer Johann (Iohannes) aus dem Besitz seines Amtes eine Hufe in (Nuwenstat) [Wüstung unterhalb des Petersbergs bei Fulda] an die Fuldaer Bürger Konrad genannt Mulich und Siegfried genannt Muil erblich verkauft hat. Die Käufer geben dafür dem Kellerer oder seinen Nachfolgern jährlich an St. Michael [September 29] fünf Schilling Fuldaer Pfennige als Zins. Siegelankündigung der Aussteller. (Datum anno Domini M° CC° XC° secundo in crastino sancti Martini).
Vgl. das Pseudooriginal unter Nr. 66.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.