Friedrich Holdner, Richter von Schwabelweis, bekundet, dass vor ihm an offem rechten in Schwabelweis Andre Pruckner von Tegernheim, Konrad Deggendorfer, Pesel Pfäbel, ebenfalls von Tegernheim, und Friedrich Mader, Bürger von Regensburg, auf die Rechte und Habe des Balduin Chüfnaig, Amman von Schwabelweis, klagten. Auf die Einrede des Heinrich Hartheimer, Hofmeister von St. Emmeram, als Vertreters des Abts von St. Emmeram entscheidet das Gericht, dass diese Klage den Rechten des Klosters nicht abträglich sein soll und stellt einen Gerichtsbrief hierüber aus. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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