1251 Dezember 7, Hamelen ; Insert – Dechant und Scholaster des Hamelner Stifts bekunden, dass das Osnabrücker Domkapitel, welches vor ihnen durch Rudolf von Haren auf Erteilung einer Pfründe an seinen Sohn Hermann beklagt worden war, eine vom Iburger Abt transumierte, an diesen gerichtete Papstbulle von 1251 April 3 vorgelegt hat, wonach es nicht gezwungen werden kann, Pfründen aufgrund von Provisionsbriefen zu erteilen, wenn nicht in diesen Provisionsbriefen dieses Privileg ausdrücklich erwähnt ist. Da Rudolf von Haren Zweifel an der Authentizität der Bulle erhebt, wird ein neuer Termin nach Herford zur Vorlegung des Originals angesetzt. – ... Bulle Papst Innocenz IV. von 1251 April 4 [!] vorgelegt hat, wonach es nicht verpflichtet sei, auf Provisionen Pfründen zu erteilen, wenn die Provisionen dieses Privilegium nicht besonders erwähnten ... – Ausfertigung, Pergament. Mandelförmiges Siegel des Hameler Dechanten an Pergamentstreifen; das des Scholasters ist abgefallen. – Osnabrücker Urkundenbuch 3,043

Vollständigen Titel anzeigen
Bistum Osnabrück. Diözesanarchiv