1251 Dezember 7, Hamelen ; Insert – Dechant und Scholaster des Hamelner
Stifts bekunden, dass das Osnabrücker Domkapitel, welches vor ihnen durch
Rudolf von Haren auf Erteilung einer Pfründe an seinen Sohn Hermann beklagt
worden war, eine vom Iburger Abt transumierte, an diesen gerichtete Papstbulle
von 1251 April 3 vorgelegt hat, wonach es nicht gezwungen werden kann, Pfründen
aufgrund von Provisionsbriefen zu erteilen, wenn nicht in diesen
Provisionsbriefen dieses Privileg ausdrücklich erwähnt ist. Da Rudolf von Haren
Zweifel an der Authentizität der Bulle erhebt, wird ein neuer Termin nach
Herford zur Vorlegung des Originals angesetzt. – ... Bulle Papst Innocenz IV.
von 1251 April 4 [!] vorgelegt hat, wonach es nicht verpflichtet sei, auf
Provisionen Pfründen zu erteilen, wenn die Provisionen dieses Privilegium nicht
besonders erwähnten ... – Ausfertigung, Pergament. Mandelförmiges Siegel des
Hameler Dechanten an Pergamentstreifen; das des Scholasters ist abgefallen. –
Osnabrücker Urkundenbuch 3,043