Hans Fischer, seßhaft zu Bingen, bekundet, daß ihm der edle und feste Albrecht Schenk von Stauffenberg zu Wilflingen, fürstliche Durchlaucht Erzherzog Ferdinand zu Österreich Rat und Hauptmann zu Konstanz, sein eigenes Fischwasser in der Lauchert, welches sich von der Brücke zu Hitzkofen bis an das Wasser des Grafen Karl [I.] zu Zollern erstreckt, unter den folgenden Bedingungen verliehen hat: 1) Der Aussteller darf und soll das Fischwasser nutzen und beschützen nach Fischerrecht; sollten sich strafbare Handlungen ergeben, hat der Aussteller dies dem Schenken und seinen Erben umgehend anzuzeigen, wofür er von dem Schenken jeweils den 3. Pfennig erhalten soll 2) Der Aussteller hat alljährlich auf St. Andreastag [30. Nov.] 9 fl Wasserzins nach Wilflingen zu bezahlen, widrigenfalls der gen. Schenk das Wasser wieder aufkündigen kann 3) Jedes Jahr hat der Aussteller viermal Fische in das Schloß zu liefern, wofür ihm für das Pfund guter Fische 4 kr und für das Pfund rauher Fische 3 kr bezahlt werden sollen 4) Sollte der Aussteller das Fischwasser aufkündigen, hat er dem Schenken Albrecht und seinen Erben 20 fl zu entrichten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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