Johann Graf zu Wertheim löst die neben anderem der Herrschaft vom Stift Mainz auf die Kellerei Tauberbischofsheim auf Wiederkauf verschriebene Jahresgült von 25 fl. als Dotationsgut der von seinem verstorbenen Ahnherrn, Graf Johann, gestifteten Kaplanei zu Remlingen (vgl. StAWt-G Rep. 14 Lade XX Nr. 70, Dezember 1443) ab, um sie dem Chor in Wertheim zu überweisen, der bereits die übrigen 100 fl. darauf von seinen Eltern bekommen hat (vgl. StAWt-G Rep. 13a Lade XVIII Nr. 82, 16. August 1474). Als Ablösungsobjekt überweist er der Kaplanei 13 1/2 Malter, 2 Simmer Hafer zu Büttelbronne (das Malter zu 11 Simmer), 4 1/2 Malter Weizen und 5 1/2 Malter Korn zu Unteraltertheim gemäß dem Register seiner Kanzlei. Die Lieferung der jährlichen Gült erfolgt nach Wertheim oder Remlingen unter denselben Bedingungen wie bisher an die Herrschaft selbst. Wiederkauf ist vorbehalten um die Lösungssumme von 500 fl. in Gold Landeswährung, die alsdann mit Einwilligung der Herrschaft für die Kaplanei wieder anzulegen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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