Verkaufskontrakt des herzoglichen Staatsfiskus mit der Stadtgemeinde zu Köthen: a.) über die Fasanerie bei Köthen; b.) über den Forstort "die Weiden" bei Köthen; c.) über den so genannten Triangel zu beiden Seiten des dortigen Ratswalles, alles mit bestimmten Einschränkungen und Bedingungen vom 11. Juni 1872