Burkard von Freyberg zu Mietingen ("Müettingen"), Sohn des verstorbenen Konrad von Freyberg, gen. der Viztum legt einen Weiher auf Heggbachischem Territorium an unter der Bedingung, daß dieser von ihm zu seinen Lebzeiten, dann aber von dem gemeinen Tisch zu H. genutzt werde, wobei der Freybergische Kaplan, ob Mönch oder Pfaff, denselben Teil wie jede Konventsfrau erhalten soll.