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Äbtissin Sophia von Gleichen gestattet der Beleke, Witwe Gerlachs von Holte, das ihr als Wittum ausgesetzte Gut zu Münsterhausen unvermannt zu genießen, solange die Äbtissin lebt, mit der Bedingung, dass nach Belens Tod 20 oberländische Gulden als Hergewedde an die Abtei gezahlt werden sollen. D. op den hilgen druyttienden dach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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