Äbtissin Sophia von Gleichen gestattet der Beleke, Witwe Gerlachs
von Holte, das ihr als Wittum ausgesetzte Gut zu Münsterhausen unvermannt zu
genießen, solange die Äbtissin lebt, mit der Bedingung, dass nach Belens Tod
20 oberländische Gulden als Hergewedde an die Abtei gezahlt werden sollen.
D. op den hilgen druyttienden dach.