Von den Einwohnern des Tales Nordrach und insbesondere von dem Magistrat der Stadt Zell am Harmersbach geschehene Störungen des Klosters Gengenbach im Besitz des ius lignandi im sogenannten Moosbachwald oder Schönwald, daraus entstandene Tätlichkeiten und deswegen beim Reichshofrat in Wien erhobene Klage, darauf gefolgter weitläufiger Prozess und endlich gegen den Stab Nordrach verhängte Exekution