König Konrad (I.) bekundet, daß er zu seinem und seiner Vorfahren ('antecessorum') Seelenheil dem Stift ('ad sacrosanctam dei domum'), das in Weilburg zu Ehren der heiligen Gottesmutter Maria und der heiligen Jungfrau Walpurgis erbaut und geweiht ist, gewisse Eigengüter ('quasdam res proprii iuris nostri') im Lahngau ('in pago Logenehe') in der Grafschaft seines Bruders ('germani') Otto, nämlich den Hof ('curtem') (Groß-) Rechtenbach mit Hofstätten ('curtilibus'), Gebäuden, Hörigen ('familiis et mancipiis') beiderlei Geschlechts, bebauten und unbebauten Ländereien, Äckern, Wiesen, Feldern, Weiden, Wäldern, Gewässern und Wasserläufen und allem anderen Zubehör sowie den dritten Teil der Königsscheffel ('modiorum regis') in der ganzen Grafschaft zum Lebensunterhalt der dort Gott dienenden Kleriker zu Eigen geschenkt hat. - Unterschrift und Siegel des Königs. - Rekognition durch Kanzler Salomon in Vertretung des Erzkaplans Piligrim.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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