Abt Gerwig [Blarer] und der Konvent des Klosters Weingarten entlassen Jörg Vetter, den ehelichen Sohn Jörg Vetters d. Ä. und der Brigitta Brasberg zu Hasenweiler, gegen eine nicht spezifizierte Gegenleistung aus ihrer Leibherrschaft. Die Aussteller gewähren dem jüngeren Jörg mit Leib, Hab und Gut freien Zug und gestatten ihm, bei Herren oder in Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, entbinden den Freigelassenen von seinem Eid, sprechen denselben von seiner Eigenschaft samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren ihm, künftig von Leibeigenschafts wegen keinerlei Forderungen mehr zu stellen.