Johannes Opilionis, Propst des St. Georgenstifts zu Limburg, Trierer Diözese, auch Prokurator und Sachwalter des Castelucii Doliat(oris) von Regensburg, Vikars des St. Nikolausaltars im Spital der Stadt Limburg, bekundet, daß Dekan und Kapitel des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen, auch Trierer Diözese, jenem St. Nikolausaltar jährlich 1 Malter Korngülte zu entrichten hatten, die der + Herr Gerhard von Hachenburg dem Altar von jenem Stift für 20 Gulden wiederkäuflich erworben hatte, und daß Dekan und Kapitel des Stifts Dietkirchen die Gülte mit jener Summe zurückgekauft haben. Er hat das Geld mit Wissen und Willen des Dekans und Kapitels des Stifts Limburg als der Kollatoren empfangen und dafür wieder 1 Malter Korngülte von Herrn Johann Coci, Vikar im Stift Limburg, gekauft, der die Gülte auf sein neues Wohnhaus hinter der Mauer, genannt auf dem Garten, laut besiegelter Urkunde, die der Aussteller darüber empfing, angewiesen hat. Er versichert in Stellvertretung des vorgenannten Castelucii und von dessen Nachfolgern, niemals mehr das Stift Dietkirchen wegen der Gülte ansprechen zu wollen. Urkunden, die noch darüber gefunden werden, sollen kraftlos sein. - Dekan und Kapitel des Stifts Limburg künden ihr Siegel 'ad causas' an.