Gentilis de Spoleto, Bischof von Anagni, päpstlicher Nuntius in der Schweiz ("in nonnullis Germanie praesertim confederatorum lige superioris Alamanie et in partibus illis adiacentibus"), befiehlt dem Abt [Kaspar Schiegg] von Weingarten, Gallus Bischoff von Altdorf und Ursula Häsin Dispens vom Ehehindernis des vierten Grades der Blutsverwandtschaft zu erteilen, sofern die Frau nicht geraubt oder mit einem anderen kanonischen Ehehindernis behaftet ist. Der Abt soll sie auch von der zugezogenen Exkommunikation lösen.