Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Pfeddersheim bekunden, dass sie dem Junker Heinrich Frettenheimer und seiner Ehefrau Kunigunde Melbacher (Kunget Melbacherin) jährlich 10 Gulden Leibgeding zu Martini um 120 empfangene Gulden verkauft haben. Es folgen nähere Bestimmungen zum Zahlungsversäumnis und dem Einlager mit sechs Bürgern in einer offenen Herberge zu Worms, Oppenheim oder Odernheim. Beim Tod eines der beiden Käufer soll die Hälfte der Gülte abgehen. Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bewilligt und bestätigt das Geschäft auf Bitten der Stadt, weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an und kündigt sein Siegel an. Die Austeller kündigen das Stadtsiegel an.