Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg befiehlt dem Kapitel von Adalbert zu Aachen unter Hinweisung auf die Religionsrezesse und den insbesondere durch Artikel 10 § 26 festgestellten Turnus, den Paul Theodor Robertz, welcher irrig auf ein Kollertionspatent des Kurfürsten von der Pfalz hin als Propst providiert und admittiert worden, nicht länger als solchen anzuerkennen, vielmehr denjenigen, welchen er nunmehr als in seinen Turnus die Stelle konferieren werde, unweigerlich anzunehmen. "Geben Cleve, in Unserem Regierungsrath, den 22. März 1694"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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