Paulin Yringen (Paulina von Mauchenheim) Wwe. des + Henne Ulner von Dieburg, und ihr Sohn Henne bekennen auch für ihre Erben, dass sie Adelheid Kämmerer vo Worms gen. von Dalberg, Wwe. des + Hartmann Ulner von Dieburg und ihrem Sohn Philipp und ihren Erben eine jährliche Gülte von 14 Gulden für schon erhaltene 200 Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Gülte soll jeweils am St. Martinstag oder binnen acht Tagen danach gezahlt werden. Die A. bekunden, dass sie als Bürgen - die die Bürgschaft anerkennen und bei Bedarf Ersatz leisten werden - Konrad Krieg von Altheim, Hans (von) Walbrunn und Henne von Wasen zu Babenhausen eingesetzt haben, die in genannter Weise bei Nichtzahlung der Gülte in Babenhausen oder Dieburg dafür einstehen müssen. Die A. versprechen ihre Bürgen schadlos zu halten. Ein Wiederkauf soll jährlich binnen 14 Tagen vor oder nach St. Peter Cathedra mit zweimonatiger Vorankündigung möglich sein.