Cunrad Bechlin von Magstadt beurkundet, dass er an Hänsin Frieß dortselbst einen jährlichen Zins von 2 Viertel Roggen, 2 Viertel Haber und 1 Huhn aus einem Acker auf "Öplins Maden" zu geben schuldig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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