Heinrich von Pappenheim, des Reiches Erbmarschall, entlässt Jos Herger, gesessen "vff dem walkenperg in orlawer pfarr", gegen Zahlung von 12 fl rh, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner Leibherrschaft. Auch namens seiner Erben entbindet der Aussteller genannten Jos von seinen Eiden, verzichtet auf sein bisheriges Eigentum an ihm und spricht ihn mit Leib und Gut frei, gestattet ihm insbesondere, ab sofort anderswo Schutz und Schirm zu suchen oder städtisches Bürgerrecht anzunehmen und schließt auch für die Zukunft alle weiteren Ansprüche oder Forderungen von seiner Seite nachdrücklich aus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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