Johann Münzmeister (Hannus Munczmeyster), Bürger zu Dresden, übereignet der Pfarrei zu Dresden mit Einverständnis seiner Brüder Nikolaus, Domherr zu Meißen, und Peter Münzmeister, Bürger zu Dresden, einen jährlich zu Michaelis fälligen Zins von neundreiviertel Scheffel Roggen (korns) von der Mühle in Poppitz (Popewicz) vor der Stadt Dresden, die derzeit Jakob Henczchins besitzt. Der Zins ist eine Erstattung (widirstadunge) wegen des Altars zu Ehren St. Michaels, den er an der Frauenkirche gestiftet hat. Er bekennt, dass er den Zins vor seinem Erbherren, dem derzeitigen Dresdener Pfarrer Ramfold von Polenz (Polenczg), aufgelassen hat und dass er und seine Brüder jeweils für sich und ihre Erben auf alle Ansprüche daran verzichtet haben. - Siegel des Ausstellers und seiner beiden Brüder angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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