Urfehde Nr. 189
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7266
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1543 Dezember 15, 15. Tag Christmonats
Regest: Galle Waidman, Bürger zu Reutlingen, bekennt folgendes. Er hat bisher vom Spital zu Reutlingen einen vierteiligen +) Weingarten gebaut. Obwohl er seine Leitfässer (= Transportfässer) samt dem Wein, der ihm im vergangenen Herbst in dem erwähnten Weingarten gewachsen war, zu rechter Zeit in die Kelter hätte führen lassen können, zögerte er damit, bis kein Wein mehr im Feld war. Als ihn die Hüter darum ansprachen, antwortete er ihnen, sie brauchen wegen seines Weines nicht länger in der Hut zu verharren, sondern er könne den gut in die Kelter führen lassen. Als er an einem Tag ein kleines Fässlein auf dem Haupt in das Feld zu dem Weingarten tragen wollte, um Wein darein zu tun, und ihm auf dem Weg ein Hüter begegnete, bekam er davon ein Schiehen (= Scheu, Angst?), wandte sich wieder zurück, legte das Fässlein in seines Vaters Baumgarten hinter das Hag (= Hecke, Zaun) und trug es nach etlichen Tagen leer heim. Hierauf blieb er eine Nacht im Feld, machte sich bei Nacht an seine Leitfässer, saigerte (= seihte) Wein, ungefähr 1 Imi ++), in eine Bütte durch ein Sieblein, bis die Hüter seiner gewahr wurden, herzugingen und ihn ohne Zweifel hierum ansprechen wollten. Aber sobald er sie hörte, liess er sich hinter die Fässer auf den Boden fallen und wollte sich vor ihnen verbergen, was auch wegen der Nacht leicht geschehen wäre, wenn sie ihn nicht ohne Geschieht (= von ungefähr) hinter den Fässern gefunden und in die Kelter des Spitals geführt hätten. Mit dem allem hat er ganz übel gehandelt und hätte eine schwere Leibesstraf verdient. Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen legten ihn in ihr Gefängnis und schlugen ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vor. Aber auf seine, seiner Hausfrau, seiner Freundschaft und anderer Bitten erliessen sie ihm die Strenge des Rechts und entledigten ihn des Gefängnisses. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will auch bei seinem Eid künftig keinen 4teiligen Weingarten, der der Stadt oder ihren Pflegschaften gehört, bauen oder haben, wie er jetzt die Weingärten der Zehentvögte und des Spitals verkauft und von Handen gelassen hat. Wenn er künftig an die Herren oder die Ihren eine Forderung hätte, so will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er diesen Eid und Urfehde nicht hielte, will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Konggot, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: = ein Gut, dessen Ertrag zu 1/4 gezinst werden musste
++) 1 Imi = ungefähr 16 1
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: = ein Gut, dessen Ertrag zu 1/4 gezinst werden musste
++) 1 Imi = ungefähr 16 1
Genetisches Stadium: Or.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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