Landeskirchenmusikdirektorin/Landeskirchenmusikdirektor (Nordkirche) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
31.2.05 Landeskirchenmusikdirektorin/Landeskirchenmusikdirektor (Nordkirche) Landeskirchenmusikdirektorin/Landeskirchenmusikdirektor (Nordkirche) Landeskirchenmusikdirektorin/Landeskirchenmusikdirektor (Nordkirche)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 3 Dienste und Werke >> 31 Dienste und Werke der Landeskirchen >> 31.2 Gottesdienst, Kirchenmusik und Gemeinde
Bestandsbeschreibung: Das Amt der Landeskirchenmusikdirektorin bzw. des Landeskirchenmusikdirektors wurde nach der Bildung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland fast unverändert fortgeführt. Erst 2017 wurde das Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst (Kirchenmusikgesetz - KMusG) Vom 9. März 2017 (KABl. S. 211) beschlossen, das die Aufgaben und Zuständigkeit nunmehr einheitlich für die ganze Nordkirche regelte. Die bisher geltenden Gesetze über den kirchenmusikalischen Dienst (Kirchengesetz zur Ordnung des Dienstes der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (Kirchenmusikgesetz) Vom 4. Dezember 2007 (GVOBl. S.8) und Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und in der Pommerschen Evangelischen Kirche der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 5. April 2008 (KABl S. 23) hatten bis dahin nur Geltung für den jeweiligen Bereich entfaltet. Aufgrund der hohen Kongruenz der Strukturen war eine Neufassung nicht schwierig gewesen.
Die Kirchenleitung beruft zwei Landeskirchenmusikdirektorinnen oder -direktoren, die die Kirchenmusik innerhalb und außerhalb der Kirche repräsentieren und ihre Bedeutung vermitteln. Sie haben die Aufgabe, die betreffenden Gremien zu beraten, Prüfungen abzunehmen und an Anstellungen und Stellenerrichtungen mitzuwirken.
Die Kirchenleitung beruft zwei Landeskirchenmusikdirektorinnen oder -direktoren, die die Kirchenmusik innerhalb und außerhalb der Kirche repräsentieren und ihre Bedeutung vermitteln. Sie haben die Aufgabe, die betreffenden Gremien zu beraten, Prüfungen abzunehmen und an Anstellungen und Stellenerrichtungen mitzuwirken.
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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