Jakob Giel von Leibi (Leibe) reversiert den Vettern Hans Eberhard Krafft, Oberrichter zu Ulm, und Junker Frobinius Krafft von Dellmensingen, den Verwaltern der Krafft'schen Stiftung, über die Verleihung der Äschenmühle (Eschermühle) zu Silheim mit allen Rechten und allem Zubehör sowie etwa 2 Jauchert aufgeführten Äckern, 2,5 Tagwerk Wiesen und 4 Jauchert Hölzern, als Erblehen. Die niedere Obrigkeit besitzen die Krafft, die auch die jährlichen Abgaben von je 3 Imi Roggen und Kern, 2 fl. Heugeld, 100 Eier, 4 Hühner und ein Fastnachtshuhn erhalten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen je 2 Pfd. Heller. Die Lehensherren verpflichten sich zum Rechtsbeistand, dessen Kosten der A. trägt. Der A. darf ohne Wissen der Lehensherren keine Anleihen auf sein Gut machen, für das er ein Kaufrecht besitzt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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