Die Eheleute Kracht und Gertken op den Krockelenberg bekunden, daß sie der Kirche zu Neviges und ihren Kirchmeistern Rotger op der Klusen und Henken Greiff zu Eldekom eine jährliche Erbrente von 16 Albus, zahlbar aus ihrem Erbe und Gut op dem Krockelenberg, für 12 Gulden, der Gulden zu 24 Albus gerechnet, verkauft haben. Die Rente ist jeweils am Sonntag nach St. Peterstag aus den Banden (= 1. August) zu Neviges in der Kirche an die Kirchmeister zu zahlen. Dafür sind jährlich zwei Seelenmessen für die verstorbenen Eheleute Peter Kachs und Katryne op dem Huysken und alle Verstorbenen des Hofes zu lesen, und zwar eine durch den Pastor daselbst und die andere durch irgendeinen Priester. Ferner soll damit dem Opfermann die Kost und den Priestern ihre Präsenz bezahlt werden. Wird die Rente nicht pünktlich gezahlt, so entfällt die Verpflichtung, die Seelenmessen zu halten. Außerdem setzen die Verkäufer 4 Maltersaat zinsfreien Landes neben ihrem Hof zum Unterpfand, worüber die Kirchherren im Falle säumiger Zahlung beliebig verfügen dürfen. Weinkaufsleute und Zeugen: Henken Greff to Eldekom, Rotger op der Klusen, Arnt to Seveneicken, Herman op dem Huysken und Heynrich in dem Garden, ferner als Schöffen des Gerichts zum Hardenberg Tilman op dem Tymmerberg, Frederich ter Hellen und Rotger under den Eycken. Siegler: die Schöffen mit dem Schöffenamtssiegel. [...] 1496 op sunt Pantalyoens avent