Thomas Michelberg von Litzelbach ("Lutzelbach") und Ehefrau Elsa Vigelmayrin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, der Ehefrau auf Lebenszeit und nach ihrem Tod ihrem jüngsten Kind, ebenso auf Lebenszeit, Hof und Gut in Litzelbach verliehen hat. Auf dem Gut saßen früher Bartholomäus Meler und seine Ehefrau Anna Hessin, die es aufgegeben haben. Die Aussteller haben sich und ihre Kinder unter dem selben Datum in die Leibeigenschaft des Klosters ergeben. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts davon entfremden. Das zum Hof gehörende Holz darf nur für den Eigenbedarf an Zimmer-, Zaun- und Brennholz genutzt werden, jedoch nicht veräußert werden. Ohne Zustimmung des Abts dürfen auch keine Eichen oder andere fruchttragende ("bärend") Bäume gefällt werden. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie dem Abt an Zins und Hubgült je 24 Scheffel Fesen und Hafer sowie 5 lb d Ravensburger Währung und Maßes, 12 Hühner, 200 Eier, 1 Fasnachthenne. Jährlich im Herbst muß eine Weinfahrt vom (Boden-)See ohne Futter durchgeführt werden. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Tod der Beliehenen fällt das Gut heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn sie dem Abt mit Leib und Gut flüchtig werden. In diesem Fall muß das Gut mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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