Kurfürst Philipp von der Pfalz befreit das Haus seines Haushofmeisters Eberhard von Gemmingen zu Neuenstadt am Kocher, das einst "des grossen Fritzen" gewesen war und das in der hinteren Gasse zwischen dem pfalzgräflichen Kelter und dem Haus Eberhards, das einst den von Berlichingen gehört hatte, liegt, von Bede, Schatzung, Steuer, Frondienst und anderen Beschwernissen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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