Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Meister Hans von Rottweil (Hansen von Rottweyl) zu seinem Rat und Diener. Dieser soll ihm in allen Sachen, zu denen er herangezogen wird, dienen, dienstbereit sein, reden, raten und werben nach des Pfalzgrafen Befehl sowie über alle Geheimnisse, die er erfährt, schweigen. Wenn er zur Werbung ausgeschickt wird, soll ihm der Pfalzgraf mit einem Pferd, berittenen Knecht Kleidung und dem Notwendigen versehen sowie mit ziemlicher Zehrung absenden (abfertigen). Darüber soll er dann Rechnung ablegen. Für seinen Dienst erhält er jährlich ab dem kommenden Pfingsten 15 Gulden Dienstgeld von der pfalzgräflichen Kammer durch den Kammermeister gegen Quittung. Außerdem erhält er für sich persönlich jährlich ein Hofkleid wie das andere Hofgesinde, das er tragen soll. Wenn er am Hof ist, erhält er seine tägliche Kost bei den anderen pfalzgräflichen Gelehrten zu Hofe. Hans schwört als Rat und Diener Treue, Huld und Schadenswarnung sowie treulich zu raten, reden und zu werben nach bestem Verständnis sowie über Geheimnisse zu schweigen. Sonst will er alles tun, was einem redlichen, gelehrten Mann zusteht. Der Pfalzgraf verspricht seinen Sold zu erhöhen, wenn er durch Fleiß und Verbesserung auffällt, ein gnädiger Herr zu sein, ihn zu schützen, schirmen und handhaben wie anderes Hofgesinde. Er darf wie bisher vor dem Hofgericht prozessieren, aber nicht gegen den Pfalzgrafen. Sein Dienst soll zum oben genannten Zeitpunkt beginnen und die nächsten zehn Jahre dauern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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