Kaiser Rudolf II. bekundet, dass er von Ludomilla von Kolowrat, der Witwe des Casper von Minckwitz, 5.000 Taler, den Taler zu 70 Kreuzer oder 24 Silbergroschen gerechnet, zu 6 % bei halbjähriger Kündigung geliehen habe. Sie hat die Summe an den Hauptmann des Markgraftums Niederlausitz Albrecht Kindler von Zackenstein ausgezahlt. Der Kaiser verspricht, die Zinsen aus den Gefällen der beiden Markgraftümer pünktlich zu zahlen und setzt als Bürgen für genaues Innehalten der Bedingungen die Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Luckau und Guben ein. - Die Bürgermeister und Räte der 5 Städte bekennen sich ihrerseits als Bürgen und geloben, die Hauptsumme samt den Zinsen auszuzahlen, falls der Kaiser in seinen Verpflichtungen säumig wird. Datum: "Geben auf unserm Kayser Rudolffs khuniglichen schlosz Prag den dreyundzwainzigisten tag Aprilis anno im achtundachtzigisten."