Kaiser Rudolf II. bekundet, dass er Leonhard von Gemmingen in und bei dessen Dorf Michelfeld "den pan uber das bluedt zu richten" zu Lehen verliehen hat, dazu das Recht, das dortige Gericht mit zehn oder zwölf tauglichen Schöffen zu besetzen und durch seinen Unterrichter oder Amtmann richten zu lassen. Dasselbe Lehen ist unterm 3. Juni 1569 (Wien) von Kaiser Maximilian II. den Brüdern Sebastian und Leonhard von Gemmingen verliehen worden; Sebastian ist inzwischen verstorben.