Hans Hesch von Heiningen [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen, weil er sich Tag und Nacht im Wirtshaus aufgehalten, Weib und Kinder geschädigt, verschwenderisch gelebt hatte und deshalb in Schulden geraten war und weil er seinen Eid, mit dem er sich zu arbeiten verpflichtet hatte, nicht einhielt, wird auf Fürbitte seiner Frau und seines Bruders entlassen, schwört Urfehde, verspricht, alle Zechen, Wirtshäuser und Gesellschaften zu meiden, seine Atzung und die Gefängniskosten zu bezahlen.