Kaiser Karl V. verschreibt dem Ulrich Jung, Lehrer der Arznei, auf Lebenszeit jährl 100 fl. rhein. von der Nürnberger Stadtsteuer, nachdem durch den Tod des Johannsen Stabyen, "unsers historiographus", 200 fl ledig geworden und stellt der Stadt Nürnberg einen Revers aus, dass diese Verschreibung ihren Privilegien keinen Abbruch tue.