Rosina Barbara Horneck von Hornberg und ihre Vettern Friedrich Benjamin von Münchingen zu Hochdorf und Korntal, fürstlich württembergischer Rat, Kämmerer, Frauenzimmer-Hof- und Oberstallmeister, auch Obervogt zu Leonberg, Jakob Friedrich von Bouwinghausen-Walmerode, Altburg und Waltersleben auf Zavelstein, fürstlich württembergischer Obervogt zu Calw und Wildberg, Rat und Ausschuß der Ritterschaft, Teils am Neckar und Schwarzwald, Wolfgang Ernst Horneck von Hornberg urkunden, daß Rosina Barbara Horneck von Hornberg mit ihren Vettern und Bruder die Äbtissin Anna Sabina Lemblin von Reinertzhofen und die Konventsjungfrauen des freien adligen Stifts Oberstenfeld ersucht haben, nachdem sie jetzt sechs Jahre lang in ihren Schul- und Lehrjahren gewesen ist, die Gebräuche und Ordnungen des Stifts kennengelernt hat, weshalb von ihr auch eine Verschreibung übergeben wurde, worauf Äbtissin und Konvent sie in das Stift aufgenommen und ihr, wie anderen Chorjungfrauen auch eine ganze Pfründe übertragen haben. Sie verspricht deshalb, ihre Verschreibung und die Ordnung, auch was künftig einhellig beschlossen wird, einzuhalten und nicht dagegen zu handeln. Sie begibt sich daher in Schutz und Schirm und den Gehorsam der Äbtissin und verzichtet auf alle Rechtsbehelfe dagegen.