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Das Recht der sogen. Stephansmahlzeit auf dem Gut Nr. 53 und 54 des Johann Georg Schultheiß zu Schweinau. Wenn der Inhaber dieses Gutes seine Abgaben an das Landalmosenamt vor dem Stephanstag [=26. Dezember] entrichtet, erhält er 50 Kreuzer für eine Mahlzeit. Erfolgt die Ablieferung nach dem Stephanstag, dann entfällt diese Vergütung.

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Stadtarchiv Nürnberg
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