Heinrich Graf von Brühl, Freiherr zu Forst und Pförten [Brody], Erblehnsgerichtsherr zu Gangloffsömmern [bei Sömmerda], Nischwitz, Grechwitz, Lindenau, Oberlichtenau und Seifersdorf, königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer Premierminister, Kabinettsminister und Konferenzminister, Wirklicher Geheimer Rat, General der Infanterie, Oberkämmerer, Kammerpräsident, Obersteuerdirektor und Generalakzisdirektor, auch Kammerdirektor der Stifte Merseburg und Naumburg, Domherr zu Meißen und Domprobst zu Budissin [Bautzen], Ordensträger des Polnischen Weißen Adlers, des Russischen Sankt-Andreas-Ordens und Ritter des Preußischen Schwarzen Adlerordens, gegen die Bürgerschaft von Wurzen wegen eines zwischen ersterem und den bisherigen Besitzern des Kuhwerders und Hohen Buschs samt der Grummetnutzung auf dem Stephanswerder über besagte Grundstücke beziehungsweise Gerechtigkeiten geschlossenen Kaufs und wegen des von den Beklagten gegen die Konfirmation des Kaufs eingelegten Widerspruchs (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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