Heinrich Graf von Sp. bekundet, daß sein Bruder Gottfried Graf von Sayn (Seynen.), zwischen ihm und seinem Vetter (patruelem) Johann Grafen von Sp. eine Teilung der strittigen Leute vorgenommen hat. Ingebrand Sohn des Boso, seine Schwester Bigela in Briedel (Bridal), eine andere, jüngere Schwester, Hermann Sohn des Werner von Alterkülz (Kulze) und seine jüngere Schwester, die Ehefrau des Werner von Alterkülz, die des Volmar von Alterkülz und ihre Kinder, Sophie von Belg (Bellechen) und ihre Kinder, die Ehefrau des Berger und ihre beiden jüngeren Töchter werden dem Grafen Johann abgetreten. Heinrich erhält Volmar gen. Boze, seine Mutter Jutta und Mechtild, die Frau des Halmann von Bell (Belle) und ihre ältere Schwester, die Frau des [Konrad] Hetzil von Beuren (Buren) und ihre Kinder, die Kinder des Rosche sowie Berger und seine ältere Tochter. Siegel des Ausstellers und seines Bruders Gottfried Grafen von Sayn.
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Heinrich Graf von Sp. bekundet, daß sein Bruder Gottfried Graf von Sayn (Seynen.), zwischen ihm und seinem Vetter (patruelem) Johann Grafen von Sp. eine Teilung der strittigen Leute vorgenommen hat. Ingebrand Sohn des Boso, seine Schwester Bigela in Briedel (Bridal), eine andere, jüngere Schwester, Hermann Sohn des Werner von Alterkülz (Kulze) und seine jüngere Schwester, die Ehefrau des Werner von Alterkülz, die des Volmar von Alterkülz und ihre Kinder, Sophie von Belg (Bellechen) und ihre Kinder, die Ehefrau des Berger und ihre beiden jüngeren Töchter werden dem Grafen Johann abgetreten. Heinrich erhält Volmar gen. Boze, seine Mutter Jutta und Mechtild, die Frau des Halmann von Bell (Belle) und ihre ältere Schwester, die Frau des [Konrad] Hetzil von Beuren (Buren) und ihre Kinder, die Kinder des Rosche sowie Berger und seine ältere Tochter. Siegel des Ausstellers und seines Bruders Gottfried Grafen von Sayn.
BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 51
Rheinpfälzer U 5690, Straßburg E 5142/11
Grafschaft Sponheim Urkunden
Grafschaft Sponheim Urkunden >> 1251-1300
1283 Februar 20
Äußere Beschreibung: Ausf.: M Gft. Sp. U 51. Siegel ab, ein (!) Einschnitt im Umbug. Abschr.: KA 67/119 fol. 31. Reg.: MRR 4 Nr. 1034.
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Originaldatierung: "Datum et actum in Kirperg a. d. 1283 sabbato proximo ante festum Kathedre sancti Petri."
Ausstellungsort: Kirchberg
Originaldatierung: "Datum et actum in Kirperg a. d. 1283 sabbato proximo ante festum Kathedre sancti Petri."
Medium: A = Analoges Archivale
Äußere Beschreibung: Ausf.: M Gft. Sp. U 51. Siegel ab, ein (!) Einschnitt im Umbug. Abschr.: KA 67/119 fol. 31. Reg.: MRR 4 Nr. 1034.
Ausstellungsort: Kirchberg
Originaldatierung: "Datum et actum in Kirperg a. d. 1283 sabbato proximo ante festum Kathedre sancti Petri."
Medium: A = Analoges Archivale
Äußere Beschreibung: Ausf.: M Gft. Sp. U 51. Siegel ab, ein (!) Einschnitt im Umbug. Abschr.: KA 67/119 fol. 31. Reg.: MRR 4 Nr. 1034.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:34 MESZ