Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz belehnt Johann, Herrn zu Schöneck und Olbrück, mit Ober- und Niedergondershausen mitsamt Gerichten und Zubehör. Diese Lehen haben Johann und seine Altvorderen bislang als Mannen der Herrschaft Brohl [Burgbrohl] empfangen. Nachdem Dieter, Herr zu Brohl, ohne Mannlehenserben gestorben ist, und etliche seiner Mannlehen und Vasallen, darunter die von Schöneck, an Pfalz gefallen sind, erneuert der Pfalzgraf als nunmehr zuständiger Lehnsherr auf Bitten Johanns von Schöneck die Einsetzung in die genannten Lehen. Nach dem Tode Kurfürst Friedrichs sollen die Lehen von dessen Sohn Philipp und ihren kurfürstlichen Erben empfangen werden.