Gebhard Chamer und sein Sohn Arnold bestätigen die bedingte Verleihung des Gerichtes Mölten (Melten) für ihre Dienste. Gebhard bekundet, daß er den Brief von Herzog Konrad von Teck, Hauptmann der Herrschaft zu Tirol, mit des Markgrafen Insiegel besiegelt, unter der Bedingung erhalten hat, daß er auf Wunsch seines Herren den Verleihbrief wieder zurückgibt, wenn dies der Markgraf oder der Herzog von Teck fordern. Siegler: Gebhard von Chamer

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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