Peter Neithardt als Vertreter des Stadtammanns Eberhard Bloss beurkundet ein Urteil des Stadtgerichts zu Ulm in einem Rechtsstreit zwischen Johann Schmied und seinem Fürsprecher Walter Ehinger, Altbürgermeister zu Ulm, auf der einen Seite sowie Konrad von Rinderbach [abgegangen bei Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] als Vertreter seiner Mutter und Ulrich Schmied, Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], als Vertreter des Spitals und ihrem Fürsprecher Heinrich Krafft, Bürgermeister zu Ulm, auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um Rodungen, die Johann Schmied auf seinen Gütern und Gehölzen in Unterweiler ("Wiler") [Stadt Ulm] vorgenommen hatte. Dagegen hatten die Beklagten und ihre Untertanen in Gögglingen [Stadt Ulm] Einspruch erhoben. Nach Anhörung der Parteien und Untersuchung der von ihnen vorgebrachten Beweismittel entscheiden die Richter im Stadtgericht, dass Johann Schmied berechtigt ist, seine Güter in Unterweiler zu bessern und dort Rodungen vorzunehmen. Allerdings steht auch den Untertanen der Frau von Rinderbach und des Heiliggeistspitals in Gögglingen das Weiderecht in der Gemarkung Unterweiler zu. Johann Schmied soll seine Rodungen nun so vornehmen, dass dadurch den Gögglingern der Weg zu ihren Weideplätzen nicht versperrt wird.