Schenk Konrad zu Limpurg räumt dem Bruder Kraft von Sontheim (Suntheim), Mönch zu Comburg, und seiner Schwester Katharina Kümin von Fürnsbach, geb. von Sontheim, ein 3jähriges Wiederkaufsrecht an dem Hofe zu St. Johanns-Fischach zum gleichen Preise ein. Wenn sie ihn weiter verkaufen wollen, hat der Schenk das Verkaufsrecht, wenn er denselben Preis bietet wie der andere.