Schuldienst in Königheim, insbesondere Errichtung und Besetzung der Lehrerstellen; ferner Erkrankung, Beurlaubung und sonstige dienstliche Behinderung des Lehrerpersonals sowie die hierdurch veranlaßte Stellvertretung oder Lehraushilfe, auch die Gewährung von Mietzinsentschädigung und Überlassung von Schulgütern an Lehrer, ebenso die Regelung des Aufwands für die Schulstelle