Kaiser Maximilian II. bestellt Franz Konrad von Sickingen und Friedrich von Flersheim zu kaiserlichen Kommissaren, um die seit einiger Zeit zwischen Heinrich von Morsheim im Namen seiner Ehefrau [Barbara] und Philipp von Liebenstein [I.] bestehende Auseinandersetzung wegen einer Erbforderung beizulegen. Er stattet sie mit der Gewalt aus, die beiden Parteien einzubestellen und beauftragt sie, über den getroffenen Vergleich schriftlich Bericht anzufertigen.